HYGIENEKONZEPT - ESN Kiel (Stand: 17.05.2021)
i.S.d. § 4 Absatz 1 Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 für Gruppenangebote im Rahmen des SGB XI
1. Begrenzung der Teilnehmerzahl und Wahrung des Abstandsgebotes
a) Die Anzahl der Teilnehmenden ist über die Anmeldung zu steuern. Eine Anmeldung zu den Veranstaltungen ist über Pretix möglich. An den Events darf nur nach vorheriger Anmeldung teilgenommen werden.
b) Es dürfen nur Personen an einem Event teilnehmen, die sich innerhalb der letzten 48 Stunden negativ auf SARS-CoV 2 haben testen lassen. Das negative Testergebnis muss vor Teilnahme an einem Event der veranstaltenden Organisation ESN Kiel vorgelegt werden.
c) Bei den Events ist die Teilnehmerzahl auf 10 Personen begrenzt, sodass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Anwesenden eingehalten wird.
d) Körperkontakt zwischen den Teilnehmenden ist zu vermeiden.
e) Körperkontakt zwischen den Teilnehmenden und Gruppenanleitenden sind auf das notwendigste Maß zu beschränken.
f) Werden Aktivitäten, die zu vermehrtem Aerosolausstoß führen, im Freien ausgeübt, ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
2. Regelung von Besucherströmen
a) Eine Anmeldung zum Gruppenangebot ist erforderlich (s. 1a))
3. Personenbezogene Einzelmaßnahmen
a) Personen mit respiratorischen und sonstigen Krankheitssymptomen ist die Teilnahme an dem Gruppenangebot zu verwehren. Auch Personen, die in den letzten 14 Tagen zu erkrankten Menschen oder Patienten mit nachgewiesener Corona-Infektion Kontakt hatten, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
b) Gruppenanleitende sowie -teilnehmende sollten grundsätzlich eine Mund-NasenBedeckung tragen, sofern es der Gesundheitszustand erlaubt.
c) Für Gruppenanleitende und -teilnehmende sind die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes wie Husten- und Niesetikette, gründliche Händehygiene, Abstandsregelung etc.) durch mündliche Hinweise und Hinweise in der Veranstaltungsankündigung kenntlich zu machen.
d) Alle Personen müssen sich vor der Nutzung des Gruppenangebots die Hände desinfizieren. Geeignete Desinfektionsspender werden durch den Anbieter des Gruppenangebotes vorgehalten.
e) Die Kontaktdaten aller bei dem Gruppenangebot anwesenden Personen werden zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionsketten unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben und für die Frist von 6 Wochen aufbewahrt; nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten unverzüglich gelöscht.
5. Generell gilt:
a) Für die Einhaltung der Regelungen ist eine beauftragte Person vor Ort zu benennen.
b) Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren. Mit der Anmeldung über Pretix erklären sich alle Teilnehmenden vorab einverstanden mit den Hygienevorschriften. Bei Missachtung der Hygieneregeln während der Veranstaltung behält sich ESN Kiel vor, das Event vorzeitig abzubrechen oder Anwesende von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
c) Alle Personen werden gebeten, auch außerhalb der Gruppenangebote die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sowie die Kontakte zu anderen Personen auf ein notwendiges Maß zu beschränken.
*Das Hygienekonzept ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
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